Zur Entlastung des LV-Vorstandes werden durch die Vorstandschaft Regionalbeiräte berufen. Die Regionen für die Beiräte werden je nach Bedarf und Wirtschaftlichkeit eingeteilt. Politische Gebietsgrenzen sind nicht maßgebend.
Aufgaben der Regionalbeiräte sind unter anderem:
- Vertretung und Wahrung der Interessen des Landesverbandes
- Beratung und Betreuung der Vereine
- Teilnahme an Sitzungen der Beiräte
- Jahresbericht zur Hauptversammlung des Landesverbandes
- Näheres regelt § 11 der Satzung des Landesverbandes