Zur Entlastung des LV-Vorstandes werden durch die Vorstandschaft Regionalbeiräte berufen. Die Regionen für die Beiräte werden je nach Bedarf und Wirtschaftlichkeit eingeteilt. Politische Gebietsgrenzen sind nicht maßgebend.

Aufgaben der Regionalbeiräte sind unter anderem:

  • Vertretung und Wahrung der Interessen des Landesverbandes
  • Beratung und Betreuung der Vereine
  • Teilnahme an Sitzungen der Beiräte
  • Jahresbericht zur Hauptversammlung des Landesverbandes
  • Näheres regelt § 11 der Satzung des Landesverbandes

LV Aktuell


Januar 2024