75. Landesverbandstag am 4. Mai 2025 in Würzburg
Der Verein für Briefmarkenkunde Würzburg von 1880 e.V. wurde vom Landesverband Bayerischer Philatelistenvereine e. V. beauftragt den 75. LV-Tag 2025 am Sonntag 4. Mai 2025 in Würzburg auszurichten. Wir haben diese Aufgabe gerne übernommen und nach einer geeigneten Tagungsstätte gesucht, die für dieses Event einen schönen Rahmen bilden kann. In Himmelspforten, einer modernen Tagungsstätte der Diözese Würzburg, die auch für Tagungen der deutschen, katholischen Bischofskonferenz genutzt wird, sind wir fündig geworden. Die romanisch und gotische Klosteranlage geht auf das 13. Jahrhundert zurück. Im 21. Jahrhundert fand eine Umgestaltung und Modernisierung, die sorgsam die alten baulichen Zeugnisse erhielt, zur heute bestehenden Tagungsstätte statt. Das Hotel bietet modernen Komfort mit Parkplätzen.
Weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Veranstaltungen".
Die Tagungsstätte Himmelspforten. Foto: Albrecht Mehling.
Transparenzregister - Alle eingetragenen Vereine müssen zahlen!
In den vergangenen Wochen haben zahlreiche eingetragene Vereine, darunter auch der BDPh, einen „Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“ erhalten. Absender ist immer der Bundesanzeiger Verlag in 50735 Köln, der angeforderte Betrag beläuft sich offenbar in jedem Fall auf 11,52 Euro. Damit ist die Gebühr für die Jahre 2018 bis 2020 inklusive Mehrwertsteuer abgedeckt. Es ist damit zu rechnen, dass jetzt alle im Register eingetragenen Vereine und Arbeitsgemeinschaften angeschrieben und diesen Bescheid erhalten werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Philatelie-, Kunst- oder Sportvereine handelt. Interessanterweise gab es die ersten Schreiben an Vereine bereits im Jahr 2019. Im vergangenen Jahr wurden allem Anschein nach keine Schreiben verschickt.
Wie es in dem Schreiben heißt, wird von allen juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften, Trusts und sonstigen Rechtsgestaltungen eine jährliche Gebühr erhoben. Als Rechtsgrundlage wird auf Paragraf 24 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes in Verbindung mit Nummer 1 der Anlage 1 zur Transparenzregisterverordnung verwiesen.
Weiter wird betont, dass „grundsätzlich“ alle meldepflichtigen Vereinigungen gebührenpflichtig seien. Dies bedeute, dass ein Verein auch dann zur Zahlung verpflichtet sei, wenn sich die Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits in elektronischer Form aus dem Vereinsregister ergeben und aus diesem Grund keine zusätzliche Eintragung ins Transparenzregister erforderlich sei.
Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung ab dem Jahr 2020 hingewiesen. Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck nach den Paragrafen 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen würden, könnten eine solche Befreiung beantragen. Dieser Antrag kann aber nur nach einer Registrierung „ausschließlich“ über die Internetseite www.transparenzregister.de erfolgen.
Auf der Homepage werden die mitteilungspflichtigen Angaben zum jeweils wirtschaftlich Berechtigten genannt: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnort, Typ des wirtschaftlich Berechtigten (fiktiv oder tatsächlich) sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses, in bestimmten Fällen auch die Staatsangehörigkeit. Mitteilungspflichtig sind sowohl Änderungen der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten als auch Hinweise darauf, dass der wirtschaftlich Berechtigte sich zwischenzeitlich (wieder) aus anderen Registern ergibt.
Das Transparenzregister ist seit Oktober 2017 im sogenannten Geldwäschegesetz festgeschrieben. Ziel ist, Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Damit setzte der Gesetzgeber eine Richtlinie der Europäischen Union um.
Nach den Recherchen der BDPh-Geschäftsstelle sind die Gebühren von allen Vereinen zu zahlen. Es ist dabei auch völlig unerheblich, ob ein Verein wirtschaftlich aktiv ist oder nicht. Es gibt lediglich die Chance, sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Sonst ist künftig alle drei Jahre ein ähnlicher Bescheid für aus diesem Frühjahr zu erwarten.
(Quelle: BDPh)
Beiträge für "Aktuelles" bitte möglichst per Email an den LV Vorstand senden.
Geeignet sind Textbeiträge (z.B. im Format .doc) sowie Grafiken und Bilder (z.B. im Format .jpg, bitte auf hohe Auflösung achten, bei Scans mindestens 300 dpi).
Zu Veranstaltungen: Wir werden unter "Aktuelles" ab sofort Vorankündigungen zu Rang 3 und Rang 2 Ausstellungen mit 3 bis 4 Monaten Vorlauf aufnehmen, nicht jedoch Hinweise auf Tauschtage, Vereinsvorträge und -feiern usw.