Die erste virtuelle Ausstellung des LV Bayern - BAYERN 2023 HYBRID
Die Idee zu einer virtuellen Regionalausstellung wurde beim Jurorenseminar in Ansbach im November 2022 geboren. Vor allem das Fehlen von geplanten Veranstaltungen für Erstaussteller war eine wesentliche Motivation, im eigenen Landesverband aktiv zu werden. Peter Lang, der selber Aussteller und Juror ist, hat dies in die Hand genommen und sich in die Umsetzung "gestürzt", und nach dem "okay" des BDPh für unsere erste virtuelle Regionalausstellung wurde die Planung gestartet. Unter dem Menüpunkt "Veranstaltungen" sind alle Informationen zu finden. Inzwischen wurden die Exponate auf die Plattform "Exponate Online" hochgeladen und können dort eingehend studiert werden. Übrigens hatte es in der März-Ausgabe der Zeitschrift philatelie einen Beitrag gegeben, der das Konzept der BAYERN 2023 HYBRID ausführlich erläutert.
Weitere Informationen zur virtuellen Ausstellung erhalten Sie, wenn Sie mit der linken Maustaste auf das Bild klicken. Und hier geht es zu den Exponaten: https://www.exponate-online.de/e_verteiler.asp?a=106
Zum Abschluss der Ausstellung gab es im Rahmen des Jurorenseminares in Herzogen-aurach (10.-12.11.) eine Siegerehrung sowie ausführliche Besprechungen der Exponate der anwesenden Ausstellerinnen und Aussteller. Das Foto zeigt sie alle und die Juroren der Virtuellen Regionalausstellung. (Foto: B. Ziesemer)
AlpenAdria 2024 und AMBRIA 2024 in Amberg
Der Verein BMSV 1904 Amberg e.V. feiert 2024 sein 120jähriges Bestehen. Andere Vereine würden hierzu einen Festabend im Kreis der Mitglieder planen, die Amberger Vereins-Verantwortlichen haben sich bereiterklärt, die AlpenAdria-Ausstellung auszurichten und dazu auch noch eine Regionalausstellung. Vom 13. bis 15. September werden beide Ausstellungen im bekannten ACC stattfinden, und die Planungen vor Ort sind bereits angelaufen. Der Landesverband ist natürlich mit im Boot, denn Bayern ist als Partner der AlpenAdria Arbeitsgemeinschaft 2024 turnusmäßig verpflichtet, die Ausstellung auszurichten. Amberg wird also an diesem September-Wochenende etwas "internationaler", wenn die Repräsentanten, Juroren, Kommissare, Aussteller und Besucher aus den anderen AlpenAdria Partner-Ländern die Stadt besuchen werden. Sowohl der BMSV 1904 Amberg als auch der LV Bayern freuen sich schon jetzt auf viele Exponat-Anmeldungen und auf diejenigen, die persönlich nach Amberg kommen wollen. Die Informationen zu diesen beiden Ausstellungen finden Sie im Menüpunkt "Veranstaltungen".
Transparenzregister - Alle eingetragenen Vereine müssen zahlen!
In den vergangenen Wochen haben zahlreiche eingetragene Vereine, darunter auch der BDPh, einen „Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“ erhalten. Absender ist immer der Bundesanzeiger Verlag in 50735 Köln, der angeforderte Betrag beläuft sich offenbar in jedem Fall auf 11,52 Euro. Damit ist die Gebühr für die Jahre 2018 bis 2020 inklusive Mehrwertsteuer abgedeckt. Es ist damit zu rechnen, dass jetzt alle im Register eingetragenen Vereine und Arbeitsgemeinschaften angeschrieben und diesen Bescheid erhalten werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Philatelie-, Kunst- oder Sportvereine handelt. Interessanterweise gab es die ersten Schreiben an Vereine bereits im Jahr 2019. Im vergangenen Jahr wurden allem Anschein nach keine Schreiben verschickt.
Wie es in dem Schreiben heißt, wird von allen juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personengesellschaften, Trusts und sonstigen Rechtsgestaltungen eine jährliche Gebühr erhoben. Als Rechtsgrundlage wird auf Paragraf 24 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes in Verbindung mit Nummer 1 der Anlage 1 zur Transparenzregisterverordnung verwiesen.
Weiter wird betont, dass „grundsätzlich“ alle meldepflichtigen Vereinigungen gebührenpflichtig seien. Dies bedeute, dass ein Verein auch dann zur Zahlung verpflichtet sei, wenn sich die Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits in elektronischer Form aus dem Vereinsregister ergeben und aus diesem Grund keine zusätzliche Eintragung ins Transparenzregister erforderlich sei.
Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung ab dem Jahr 2020 hingewiesen. Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck nach den Paragrafen 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen würden, könnten eine solche Befreiung beantragen. Dieser Antrag kann aber nur nach einer Registrierung „ausschließlich“ über die Internetseite www.transparenzregister.de erfolgen.
Auf der Homepage werden die mitteilungspflichtigen Angaben zum jeweils wirtschaftlich Berechtigten genannt: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnort, Typ des wirtschaftlich Berechtigten (fiktiv oder tatsächlich) sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses, in bestimmten Fällen auch die Staatsangehörigkeit. Mitteilungspflichtig sind sowohl Änderungen der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten als auch Hinweise darauf, dass der wirtschaftlich Berechtigte sich zwischenzeitlich (wieder) aus anderen Registern ergibt.
Das Transparenzregister ist seit Oktober 2017 im sogenannten Geldwäschegesetz festgeschrieben. Ziel ist, Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Damit setzte der Gesetzgeber eine Richtlinie der Europäischen Union um.
Nach den Recherchen der BDPh-Geschäftsstelle sind die Gebühren von allen Vereinen zu zahlen. Es ist dabei auch völlig unerheblich, ob ein Verein wirtschaftlich aktiv ist oder nicht. Es gibt lediglich die Chance, sich von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Sonst ist künftig alle drei Jahre ein ähnlicher Bescheid für aus diesem Frühjahr zu erwarten.
(Quelle: BDPh)
Startschuss zu den neuen BDPh-Online-Seminaren
Der BDPh hat in kürzester Zeit die BDPh-Online-Seminar-Reihe auf die Beine gestellt. Ab sofort gibt es nahezu wöchentlich entweder samstags oder mittwochs jeweils von 16 bis 17:30h ein Online-Seminar zu einem philatelistischen Thema.
Die Seminare werden mit Hilfe der Software-Plattform «ZOOM» durchgeführt, die nur eine kleine Installation erfordert und kostenfrei ist.
Das aktuelle Seminarprogramm findet sich immer auf der BDPh-Homepage unter www.bdph.de/onlineseminare (ab Mo. 11.05.2020). Hier werden dann später auch die Links zu den bereits durchgeführten Seminaren zu finden sein, so dass jeder sich die Seminare auch nachträglich anschauen kann. Auf der Seite findet man auch Hinweise für die Installation von ZOOM sowie die Verhaltensregeln für die Teilnehmer.
Für die Teilnahme am Seminar ist eine Anmeldung im Voraus notwendig. Die Links für die Anmeldung zu jedem Seminar finden sich auf der BDPh-Homepage. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei.
Neues Formular für Exponatpass-Anträge!
Aufgrund der Vorgaben der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wurde eine neues Formular für die Exponatpass-Anträge erstellt. Es ist im Download Bereich der BDPh Homepage verfügbar und sollte ab sofort verwendet werden. Bitte beachten, dass für Anträge, die ab 1.3.19 bei der Fachstelle Juroren und Aussteller eingehen, dieses neue Formular verwendet werden muss. Alte Formulare sind ab dann nicht mehr zulässig!
Bei Rückfragen können Sie sich an Thomas Höpfner, Fachstelle Juroren und Aussteller, wenden. Kontaktdaten unter dem Menüpunkt "Fachstellen" > "Aussteller & Juroren".
Das Antragsformular kann hier direkt heruntergeladen werden. Links eine am PC ausfüllbare doc-Version (Microsoft Word), rechts eine pdf-Version, die mit einem Adobe-Tool am PC oder handschriftlich ausgefüllt werden kann.
Beiträge für "Aktuelles" bitte möglichst per Email an den LV Vorstand senden.
Geeignet sind Textbeiträge (z.B. im Format .doc) sowie Grafiken und Bilder (z.B. im Format .jpg, bitte auf hohe Auflösung achten, bei Scans mindestens 300 dpi).
Zu Veranstaltungen: Wir werden unter "Aktuelles" ab sofort Vorankündigungen zu Rang 3 und Rang 2 Ausstellungen mit 3 bis 4 Monaten Vorlauf aufnehmen, nicht jedoch Hinweise auf Tauschtage, Vereinsvorträge und -feiern usw.