Zur Förderung der Ziele des Landesverbandes können vom Vorstand Landesverbands-stellen eingerichtet werden. Die LV-Fachstellen bearbeiten bestimmte Aufgaben innerhalb des Landesverbandes.
Aufgaben der Fachstellenleiter sind unter anderem:
- Förderung der Ziele des Landesverbandes
- Teilnahme an Sitzungen der Fachstellenleiter
- Jahresbericht zur Hauptversammlung des Landesverbandes
- Näheres regelt § 12 der Satzung des Landesverbandes