Auf Briefmarken-Wettbewerbsausstellungen, die nach der Ausstellungsordnung des BDPh veranstaltet werden dürfen nur Juroren eingesetzt werden, die im Jurorenverzeichnis des BDPh geführt werden und im Besitz des Jurorenpasses für mindestens den Rang sind, in dem die Ausstellung stattfindet.
Näheres regelt die Jurorenordnung des BDPh.